...und die Welt wird zur Nachbarschaft.

November 2024

Die Grenzen der Netzneutralität

Die Telekom bi
etet einen Mobilfunktarif für Spieler an, der die Grenzen der Netzneutralität austestet. Der Anbieter möchte, dass unterwegs die Nutzung von Onlinespielen mit kurzen Reaktionszeiten möglich ist.
Grundsätzlich erwartet die Bundesnetzagentur, dass alle Daten gleich behandelt werden. Ausnahmen sind aber unter Auflagen möglich, dabei darf die Allgemeinheit aber nicht wesentlich belastet werden.
Das 5G Netz ist technisch darauf vorbereitet. Hier können Sonderdienste
auf eigenen Kanälen, den Slices, eingerichtet werden, die weitgehend unabhängig vom Rest der erbrachten Leistung getrennt sind. Problematisch ist aber das LTE-Netz. Hier priorisiert die Telekom Daten entsprechender Nutzer stark. Augenscheinlich scheint damit die Netzneutralität zumindest in Frage gestellt.
In einem früheren Fall, bei dem es um die Bevorzugung von Musikstreamingdiensten ging, wurde das Angebot der Telekom letztlich als rechtswidrig eingestuft.

Auch für Google unbezahlbar

Streitigkeiten um die Freigabe der Youtube-Kanäle rus­sischer Staatsmedien haben zu einer Verurteilung des Konzerns geführt, der es Google auf absehbare Zeit nicht erlauben wird, im Land tätig zu werden. Stand 01.11.24 schuldet man eine Strafe von 19 Quintiliarden Euro, das ist eine Zahl mit 33 Nullen.
Diese Fantasiesumme kam deswegen zustande, da das Gericht eine Strafe festlegte, die sowohl linear wächst als sich auch wöchentlich verdoppelt. Da Google gleichzeitig Sperranordnungen anderer Länder befolgen sollte und man sich zudem entschlossen hat, bis auf Weiteres nicht in Russland tätig sein zu wollen,
hat man die Sperren beibehalten und sitzt das Urteil aus.
Eine Verfolgung des Unternehmens außerhalb Russ
­lands ist mangels entsprechender Vereinbarungen mit Moskau faktisch ausgeschlossen. Google rechnet daher nicht damit, dass das Urteil eine Auswirkung auf die Bilanz hat.
Randbemerkung: Eine Gogol, oder auf Englisch Google, ist eine Zahl mit 100 Nullen und somit sehr viel größer als eine Quintilliarde. Das dürfte Google aber nur wenig
Abhilfe schaffen.

Neues von den Domains

.ai
Die Regierung von Anguilla und die nTLD-Registry Identity Digital haben eine neue, vorerst auf fünf Jahre angelegte Partnerschaft bekanntgegeben, die im Januar 2025 startet. Diese soll die Einnahmen der Regierung aus .ai erhöhen und gleichzeitig von der Branchenexpertise seitens Identity Digital profitieren. Die .ai-Domain ist in den letzten fünf Jahren um fast 400 Prozent gewachsen . Die Webadresse ist vor allem bei Firmen aus dem Bereich KI sehr beliebt.

.io
Anders als auf Anguilla erhalten die Bewohner der im indischen Ozean gelegenen Chagosinseln keine Beteiligung an den Einnahmen der .io Registry. Die Inseln standen bislang unter britischer Verwaltung, die den Betrieb wiederum der Privatfirma ICB zuschlug. Nun hat Großbritannien die Inseln an Mauritius zurück­gegeben. Dadurch wurde der Streit um die TLD neu angeheizt. Die Einwohner, viele davon unfreiwillig im Exil lebend, verlangen als Teil einer Wiedergutmachung die Übertragung der Rechte an .io.
.io Domaininhaber brauchen sich derzeit keine Sorgen machen, da niemand ein Interesse an Beschränkungen für die TLD hat. Allerdings könnte das Länderkürzel langfristig gestrichen werden, was sich auch auf .io auswirken könnte. Noch hat ICANN keine einheitlichen Regeln für nicht mehr existierende Länderendungen verabschiedet. Es ist aber auch im Extremfall der Abschaltung von einer mehrjährigen Übergangsfrist auszugehen. So ist beispielsweise die Endung .su für die Sowjetunion noch heute aktiv.

.pw
Unstoppable Domains schlägt erneut die Brücke ins klassische Domain Name System. Gemeinsam mit der nTLD-Registry Radix hat man die Länderendung .pw des Inselstaates Palau auserkoren, um das Beste aus beiden Welten zu vereinen. Neben der Nutzung als klassische Web2-Adresse können .pw-Domains damit als Wallet-Adresse für Inhaber von Bitcoin, Ethereum, Solana und anderen Kryptowährungen verwendet werden, indem lange und komplexe Zeichenfolgen durch einfache, personalisierte Domains ersetzt werden. Das Kürzel "pw" soll im Krypto-Bereich als Akronym für "Public Wallet" stehen. Damit will man den gleichen Effekt erzielen, den .ai im Bereich der künstlichen Intelligenz erreicht hat.

.kw
CITRA, Registry der Länderendung .kw, gibt die Ebene der Second Level Domains frei. Diese ist in drei Phasen eingeteilt. Die erste Phase (Sunrise Period) startete Ende September 24 und wird branchenunüblich sechs Monaten lang dauern. Zur Registrierung berechtigt sind staatliche Stellen, eingetragene Markeninhaber und Inhaber von .com.kw / .net.kw / .org.kw Domains. Wann die zweite und die dritte Phase starten und welche Registrierungsvoraussetzungen dann jeweils gelten, teilte CITRA bisher noch nicht mit.

.nz
Die neuseeländische Domain Name Commission (DNC) hat bekanntgegeben, dass das New Zealand Dispute Resolution Centre (NZDRC) künftig für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten um .nz-Domains zuständig ist. Das NZDRC hat seine Tätigkeit am 01.10.24 aufgenommen. Es verfügt über mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung als unabhängiger Anbieter von Dienstleistungen zur außergerichtlichen Beilegung von Handelsstreitigkeiten.

.coop
Die in Washington DC ansässige DotCooperation LLC, Registry der Top Level Domain .coop, hat angekündigt, in Kürze eine Weltkarte für Genossenschaften zu veröffentlichen. Sie soll der erste Schritt zur Revolutionierung der Art und Weise sein, wie Genossenschaften sich vernetzen, kommunizieren und ihre globale Wirkung präsentieren. Bisher wurden über 12.000 Genossenschaften zur Karte hinzugefügt. Ziel ist es, dass Verbraucher sie nutzen können, um seriöse Genossenschaften zu finden, von denen sie Produkte oder Dienstleistungen beziehen können. Eine Demo-Site der "Cooperative World Map" wird im November 2024 an den Start gehen, die vollständige Einführung ist für 2025 geplant.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Global Village Team

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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